Platz 1 ist eindeutig von der Berechnung des überjährigen Brennstoffverbrauch und der Aufteilung belegt. Hier werden vom HZA viele Fehler gemacht und z.B. rein mathematisch Brennstoffmengen auf Zeitabschnitte verteilt.
Da dies ohne Berücksichtung von tatsächlichem Verbrauch durchgeführt wird, kommt es selbstverständlich zu Fehlern.
Ein Einspruch einlegen kostet nichts und gibt dem Sachbearbeiter Gelegenheit seine Berechnung zu überdenken.
Wenn schon mathematisch aufgeteilt werden muss, darf bei Heizwärme dies nur mit so genannten “Heizgradtag” Werten gemacht werden, die nach dem tatsächlichen Wärmebedarf den Brennstoffeinsatz verteilen.
Hier bitte aber die korrekten Heizgradtag Werte für die jeweilige Ortschaft / Stadt / Gebiet verwenden !
Bitte die Einspruchsfrist von max. 4 Wochen beachten und nicht erst am letzten Tag den Einspruch schreibe.n
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